
"Gemeine oder gesellschaftliche Tänz sind zum gesellschaftlichen Vergnügen erfunden worden; deswegen müssen sie auch so beschaffen seyn, daß Personen, die sich kein Hauptgeschäft aus der Tanzkunst machen, dieselben lernen können. Sie kommen darin überein, daß zwei, und mehrere Personen, gemeinschaftlich nach einer kurzen Melodie, die in Bewegung (Takt) ihren eigenen bestimmten Karakter hat, nach bestimmten Figuren eine bestimmte Anzahl zusammengesetzter Schritte machen, und diese so lange wiederholen, als sie Lust dazu haben." (Tanzmeister Mädel im Jahr 1805)